Soziales

Bei den EL die Rechnung mit dem Wirt machen

Bei den EL die Rechnung mit dem Wirt machen – zeitlebens sparen muss sich weiterhin lohnen!

In “Ergänzungsleistungen (EL) und Vermögen” auf batz.ch (11. September 2018) spricht sich Prof. Monika Bütler für eine Senkung der Vermögensgrenze bei den EL aus.

Der Kapitalbezug mag ein Problem sein und ein Schutz der Erben schwierig zu rechtfertigen. Die diskutierten Lösungsansätze scheinen mir aber die Rechnung ohne den Wirt zu machen. Ohne Schutz des Erbes entfällt ein wesentlicher Anreiz, Vermögen aufzubauen. Und ist nicht gerade das ein wesentlicher Faktor des allgemeinen Wohlstands? Heute liegen im Heim sparsame „Büezer“ als Selbstzahler neben Leuten, die zeitlebens von der Hand in den Mund gelebt haben. Das führt im Alter (wie früher schon beim Aufziehen der Kindern oder bei Invalidität) zu einer Bestrafung von Eigenverantung und Sparsamkeit. In letzter Konsequenz resultiert eine Zweiteilung der Gesellschaft: Einkommen bis in den Mittelstand hinein landen in einer Rundumversorgungs-Existenz mit negativen Anreizen bezüglich Leistung und Vermögensaufbau. Erst ab einer (beim vergoldeten Sozialstaat Schweizer Prägung viel zu hohen) Grenze lohnt sich vernünftiges Haushalten. Aus dieser Sicht müsste die Freigrenze für den Vermögensverzehr erhöht werden. Eine Senkung könnte man allenfalls ins Auge fassen, wenn gleichzeitig der Markt für die Pflege liberalisiert würde. Da besteht aber heute ein Sozialkartell mit formell und informell festgeschriebenen Kosten (Löhne, Betreuungsverhältnisse, Infrastruktur) und Preisen (Heimtarife) – wie übrigens auch bei der Kinderbetreuung. Mehr Eigenverantwortung, mehr Freiheit, mehr Markt, aber auch mehr Ungleichheit im Alter wäre das Rezept.

 

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