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Rahmenabkommen “light”? Wrong!

In Mit Rahmenabkommen “light” aus der Sackgasse (NZZ vom 25. 8. 2018) propagieren Stephan Breitenmoser und Simon Hirsbrunner einen Ausweg aus der Sackgasse der Schweizer Europapolitik. Die Schweiz hat mit der EU ein Rahmenabkommen ausgehandelt, das eine Unterstellung der Schweiz unter Recht und Gericht der EU in den Bereichen des Abkommens vorsieht. Dies sei schwierig vereinbar mit der direkten Demokratie und deshalb kaum mehrheitsfähig.

Als vorläufigen Ausweg propagieren Breitenmoser und Hirsbrunner deshalb eine Beschränkung auf das Machbare:

  • inhaltlich auf die kaum kontroversen Abkommen über den Luftverkehr und die technischen Normen.
  • bezüglich der Verfahren auf eine Gerichtsbarkeit, die wenigstens dem Anschein nach nicht dem EuGH unterstellt ist.

Vom Wesen her entspricht das Rahmenabkommen “light” einem “Trainingscamp”, wobei Themen wie die Unionsbürgerrichtlinie, die “für die Schweizerische Konsensfindung heikel” seien, “zunächst” aufgeschoben werden. Mit diesem “zunächst” ist klar: es geht hier nicht um eine dauerhafte Ausnahme, sondern um eine langsame Angewöhnung. Dieser Ansatz taugt deshalb bloss in den Augen derer, für die eine Unterstellung unter EU-Rechtsetzung und -Rechtsprechung in Sachen Binnenmarkt das Ziel ist.

Binnenmarkt tönt in diesem Zusammenhang recht harmlos, der Begriff hat es aber in sich: Gemeint ist damit alles, was auf die 4 Grundfreiheiten wesentlichen Einfluss hat. Das betrifft demnach die wesentlichen Teile des Wirtschafts-, Sozial- und Steuerrechts. Französisches Streikrecht, italienischen Kündigungsschutz, griechische Frührenten, deutsche Betriebsräte und schwedische Steuern – wer kann so etwas wollen?

Wenn die Schweiz eine Chance haben will, ihre Standortvorteile zu bewahren (wirtschaftliche Freiheit, zurückhaltende Regulierung, Föderalismus und Subsidiarität, langsame, stetige und berechenbare Entwicklung des Rechtsrahmens, Einbindung von Minderheiten), dann kann das Ziel nur heissen, sich zunehmend von der Ambition einer Mitgliedschaft im Binnenmarkt zu verabschieden und den Freihandel zu stärken.

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SW/2018-Sep-17

 

 

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