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Die UStR III erfolgreich verkaufen!

Leider ist die UStR III abgelehnt worden. Die Schweiz hat die Chance verpasst, weltweit mit die besten Bedingungen für lokal entwickelnde und produzierende Firmen zu schaffen.

Das Problem an der Urne war nicht der Inhalt, sondern die Kommunikation. Entsprechend darf man ruhig einen zweiten Anlauf wagen, ohne der Linken entgegenzukommen. Es gab schliesslich auch Nein-Stimmen von Rechts und von Leuten, die garantiert kein Abgleiten der Reform nach Links wollen. Einzig die Gemeinden sind noch stärker einzubeziehen; die waren vergessen gegangen.

Eine erfolgreiche Kommunikation und Diskussion der Reform in Medien wie der NZZ setzte nicht auf Negativ-Punkte wie den Fakt, dass die Reform von aussen erzwungen wurde; nicht auf Steuerausfälle, drohende Wegzüge und die Bedürfnisse der mobilen Multis.

Besser wäre ein Fokus auf das positive Delta gegenüber heute: “Die Schweiz ist ein erfolgreicher Standort für internationale Grossunternehmen. Aber in der Schweiz produzierende KMU erhalten nicht die gleichen Bedingungen. Das ist nicht fair. Mit der Reform können die Kantone ihren lokal verwurzelten Firmen Bedingungen bieten, wie sie Grossfirmen haben. Schweizer Forschung und das Einkommen aus Schweizer Innovation werden steuerlich entlastet. KMUs, die sich mühsam ihre Substanz zusammengespart haben, bezahlen endlich gleich wenig wie Grossfirmen und Private Equity-Heuschrecken, welche es mit günstigen Krediten von der Bank sowieso schon leichter haben. Sparen und eine vorsichtige Finanzierung mit wenig Bankkredit lohnen sich wieder.”

Selbst ein angeblich komplizierter und kontroverser Sachverhalt wie der Zinsabzug auf Eigenkapital lässt sich erfolgreich und einfach argumentieren: “Wenn ein KMU spart, statt wie eine Grossfirma Geld von der Bank zu leihen, wird es heute dreifach bestraft: das KMU bezahlt Kapitalsteuern; die Eigentümer bezahlen auf dem gleichen Kapital Vermögenssteuer; die Grossfirma hingegen bezahlt auf geliehenen Geld weder Kapital- noch Vermögenssteuer und kann erst noch den Kreditzins von den Gewinnsteuern abziehen. Die Reform lindert diese Benachteiligung. Wenigstens bei den Kreditzinsen wird es neu gleich behandelt. Die Kapital- und Vermögenssteuer von insgesamt fast 1% pro Jahr erhält der Staat weiterhin. Das ist in Zeiten mit Niedrigzinsen eine grosszügige Abschöpfung für den Staat.”

Die Befürworter haben sich argumentativ die Agenda von der Gegenseite diktieren lassen. Ihr Effort erschöpfte sich im Versuch, die Gegenargumente zu entkräften, ohne eigene Positivpunkte zu entwickeln. Das geht nie gut.

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